AGB
Für Auftragsproduktionen gilt:
- Kurzzeithonorar (bis 90 min): ab 125,00 €
- 1/2 Tag (bis 4 Stunden): auf Anfrage
- 1/1 Tag (bis 8 Stunden): auf Anfrage
- 1/1 Tag (über 8 Stunden): auf Anfrage
Ausfallhonorar bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% vom Grundhonorar, danach 100%
Honorarkalkulation:
Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen.
Die Bei der Honorarkalkulatiopn zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d.h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird.
Bildnachweis:
Der Bildquellennachweis- Urheberrechtsvermerk nach §13UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden und sind grundsätzlich durch den Auftraggeber einzuholen.
Bildvorlagen:
Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss gesondert vereinbart werden.
Honorare, Kosten:
Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind erneut zu honorieren.
Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild oder falls ausgewiesen auf Bildmaterial einzelner Projekte. Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben. Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.
Exklusivrechte und Sperrfristen:
Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben.
Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtssprechung, z.B.LG Hamburg vom 20.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München vom 23.4.91, Az 210 6247/89).
Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar (OLG Ffm Az.11U49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 +13U 139/96).
Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%
Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodellen plus 100%
sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.